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Tv-programm
GreenBiz mit Marco Columbro
ausgestrahlt auf SKY
(ganzen einsatz)
ETC
GROUP
TV
Höhe: 80 + 30 cm Extraktor;
Breite: 70 cm; Tiefe:
35 cm Die
Maschine kann sowohl vertikal als auch horizontal installiert werden, nur die Position des Extraktors ändert sich.
Tech. Datenblatt
Benutzerhandbuch
Code. STAINLESS steel.4.EBR 280
Zona industriale Pirano, Tavullia
Str. Delle Campagne, 10
61010 Tavullia PU - ITALY
Tel. +39 0721 1839937
+39 0541 955062
+39 0541 1646150
FAX +39 0541 1641257
P. IVA e C. F: IT 04083110405
Reg. imp. di Pesaro N. REA - PS – 196574
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ABOUT US
Bezogen auf die Immissionen stellt Lärm den häufigsten Grund für Streitigkeiten zwischen Nachbarn dar, auch und vor allem im Wohnungseigentumsbereich. Artikel 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass Lärm, Rauch- oder Wärmeemissionen, Dämpfe, Erschütterungen und ähnliche Ausbreitungen illegal sind, wenn sie die „normale Erträglichkeit“ überschreiten.
Artikel 6.
1. Der Bewertungsschallpegel für alle Lärmquellen außerhalb des gestörten Ortes, mit Ausnahme des Verkehrslärms, darf die in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte nicht überschreiten:
_____________________________________________________________________
Maximal zulässige Grenze
Bereich ---------------
Tagesstunden Nachtstunden
_____________________________________________________________________
Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A)
_____________________________________________________________________
handwerkliche Bereiche 65 dB(A) 55 dB(A)
_____________________________________________________________________
städtische Wohngebiete
gekennzeichnet durch eins
konsequente Präsenz
von Geschäften, Büros und
Handelsunternehmen 60 dB(A) 45 dB(A)
_____________________________________________________________________
andere Wohngebiete
städtisch und landwirtschaftlich 55 dB(A) 45 dB(A)
_____________________________________________________________________
Bereiche gekennzeichnet durch
Präsenz von Krankenhäusern,
Kliniken, Pflegeheime und
Ruhe, Schulen und dergleichen 45 dB(A) 35 dB(A)
_____________________________________________________________________
2. Im Bei der Berechnung der Lv-Bewertungsschallpegel zum Vergleich mit den in Absatz 1 genannten Grenzwerten müssen die folgenden Referenzzeiten berücksichtigt werden:
a) vier aufeinanderfolgende Stunden am stärksten gestörten Tag;
b) aufeinanderfolgende halbe Stunde nachts stärker gestört.
3. Wenn sich die Schallquelle im selben Gebäude befindet wie der gestörte Raum, ja anwenden die in Absatz 4 genannten Bestimmungen.
4. Die maximal zulässigen Grenzwerte für Lärm aus Quellen innerhalb des Gebäudes, in dem sich der gestörte Ort befindet, sind folgende:
a) Tagesstunden:
1) Der LV-Bewertungsschallpegel, berechnet unter Berücksichtigung der Referenzzeit, die den beiden aufeinanderfolgenden Stunden mit der höchsten Störung entspricht, darf den Schallpegel nicht um mehr als 3 dB(A) überschreiten.
im Raum erkannt, wenn keine Störung vorliegt;
2) der Lv-Bewertungsschallpegel, berechnet in Bezug auf
Referenzzeit, die drei aufeinanderfolgenden Minuten plus entspricht
gestört, darf nicht überschritten werden Der Schallpegel liegt über 5 dB(A).
im Raum erkannt, wenn keine Störung vorliegt;
b) Nachtstunden:
1) Für Geräusche Variablen der Lv-Bewertungsschallpegel, berechnet in Bezug auf die Referenzzeit, die dreißig Minuten entspricht aufeinanderfolgenden mehr' gestört, darf mit einer Toleranz von 1 dB(A) nicht höher sein als der in der Umgebung gemessene Schallpegel lokal in Abwesenheit der Störung;
2) Für Geräusche Konstanten Der Ebene Schall der Störquelle, phonometrisch mit Konstante gemessen Von Zeit „langsam“, nicht muss mit einer Toleranz von 1 dB(A) höher sein als der phonometrisch ermittelte Schallpegel im Raum In Abwesenheit bei Störungen und ohne Verkehr.
5. Im Bei der Berechnung der Schallpegel der Geräusche gemäß Absatz 4 darf das mögliche Vorhandensein reiner Töne nicht berücksichtigt werden.
6. Die in Absatz 4 vorgesehenen Grenzwerte gelten nicht für Störungen durch Musikinstrumente und für Wohnräume in Gebäuden, in denen Arbeitstätigkeiten ausgeübt werden und die
findet man in industriellen oder handwerklichen Bereichen.
7. Die Bestimmungen des Absatzes 4 gelten nicht für den Lärm, der durch unterirdisch genutzte Dienstleistungen und ortsfeste Anlagen des Gebäudes verursacht wird . häufig, welche Installationen Von Heizung, Klimaanlage, Sanitär, Badezimmer usw. Der Lärmpegel der oben genannten Dienste, bestimmt durch den maximal gemessenen Pegel, gem
die A-Gewichtungskurve und die „langsame“ Zeitkonstante dürfen nicht
folgende Grenzwerte überschreiten:
a) 40 dB(A) für diskontinuierlichen Betriebsbetrieb;
b) 30 dB(A) für Dauerbetrieb.
8. Bei bestehenden Gebäuden in Ausnahmefällen, wenn Eingriffe zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind Wenn sich die oben genannten Punkte sowohl aus technischer als auch aus finanzieller Sicht als objektiv und ernsthaft schwierig umsetzbar erweisen, kann der zuständige Provinzialrat mit Zustimmung des 1. Abschnitts für Umwelthygiene gemäß Artikel 1 eine Ausnahme machen. 10 des Provinzgesetzes vom 20. Januar 1984, Nr. 2.
9. Schallpegelmessungen von Zentralheizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Aufzügen werden in der am stärksten gestörten Umgebung durchgeführt und sind in jedem Fall erforderlich
größere Ruhe.
10. Die Schallpegelmessungen von Abflüssen, Badezimmern, Toiletten und Wasserhähnen werden in einer anderen Wohnung als derjenigen durchgeführt, in der die Dienstleistung genutzt wird.
Wir vertrauen auf sein gutes Verantwortungsbewusstsein